• Beratung vor und nach dem Welpenkauf
  • Abnahme des Sachkundenachweises für Hundehalter (von Hunden über 20 kg bzw. über 40 cm Wideristhöhe)
  • Impfungen gemäß STIKO / Gesundheitszeugnisse, Ausstellung von EU Heimtierausweisen
  • Elektronische Tierkennzeichnung mit Mikrochips
  • Beratung zur Haltung und Erziehung 
  • Beratung zu Auslandsreisen

 

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Routinechecks
  • Blutabnahme
  • Blutuntersuchung im Fremdlabor
  • Schnelltests z.B. auf Giardien
  • Untersuchung von Kot und Urin
  • Parasitologische Untersuchungen und Parasitenbekämfung
  • Ernährungsberatung und Verkauf von Diätfuttermitteln

 

  • Geriatrie (Altersvorsorge)
  • Einschläfern  

 

Das Einschläfern 

Da die Nachfrage für einen Hausbesuch verständlicher Weise beim Einschläfern besonders hoch ist, werde ich mich diesem Punkt ausführlicher widmen:

Nur, weil die Euthanasie als letztes Mittel meist die Grenze der tierärztlichen Möglichkeiten darstellt, darf ihrer Ausführung nicht weniger Bedeutung zukommen als jeder anderen Behandlung, die auf die Genesung eines Tieres abzielt. Im Gegenteil, sie hat als letzter Dienst, den Tierärzte ihrem Patienten erweisen, einen ganz besonderen Stellenwert. Eine gute Beratung von Beginn an, eine korrekt ausgeführte Anwendung der Euthanasiepräparate sowie eine abschließende sichere Feststellung des Todes bilden die Voraussetzung dafür, dass die Euthanasie unserer Haustiere auch das bleiben darf, was sie namentlich bedeutet, nämlich ein „sanfter Tod“.

Sie wünschen sich, wenn der Tod unvermeidlich ist, dass Ihr Tier einfach zu Hause einschläft und nicht mehr aufwacht. Sie morgens erwachen und Ihr Tier friedlich im Korb gestorben ist. Leider passiert das nur sehr selten.  Sie möchten den Zeitpunkt nicht selbst bestimmen? Die Unsicherheit, ob Sie dem Tier einen Gefallen tun, oder ob Sie besser noch warten sollen, belastet Sie. Gemeinsam werden wir zunächst immer überlegen, ob eine weitere Therapie in Frage kommt und mit welchen Belastungen diese für Ihr Tier, aber auch  für Sie, verbunden sind. Einen qualvollen Tod können wir unseren Haustieren durch Einschläfern häufig ersparen und sollten es auch tun, wenn Ihr Tier leidet und ein artgerechtes Leben nicht mehr führen kann. Sie können Ihrem Tier dann den Weg in die Praxis ersparen. Selbstverständlich können Sie (müssen aber nicht) dabei sein, wenn Ihr Tier erlöst wird. 

Um Tiere tierschutzgerecht und damit friedlich einzuschläfern, wähle ich grundsätzlich zwischen zwei Wegen. In beiden Fällen bekommt das Tier eine schon etwas überdosierte Narkose, als wollte ich es operieren. Die Narkose injiziere ich bei manchen Tieren in die Vene, hierfür schere ich meist eine kleine Stelle am Vorderbein und lege einen Venenverweilkatheter oder führe eine Kanüle ein. Die Injektion über die Vene führt sehr schnell zum Tod.

Bei Tieren, die beispielsweise sehr unruhig sind, injiziere ich die Narkose in den Muskel. Erst wenn das Tier absolut schmerzfrei schläft, bekommt es eine weitere, ebenfalls etwas überdosierte Narkose in die Brust- oder Bauchhöhle.  Aus dieser Narkose wird es dann nicht mehr erwachen. Diese Methode dauert etwas länger. 

Je nachdem welche Vorgehensweise, für Ihr Tier in der konkreten Situation die bessere Wahl ist, entscheide ich mich für eine Variante. Bei beiden Methoden ist das Sterben für das Tier absolut schmerzfrei. 

 

 

Nachher haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, weiter zu verfahren:

  • Sie können Ihr Tier im eigenen Garten begraben (bitte beachten Sie hierzu die gängigen Rechtsvorschriften).
  • Sie können Ihr Tier von einer Tierbestattung abholen lassen (Sie finden hierzu links bei Wissenswertes).
  • Sie können mir Ihr Tier mitgeben (es wird dann zur Tierkörperbeseitigung gebracht).